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Kirchenkampf im Dritten Reich (Bekennende Kirche)

 
       
  Kirchenkampf im Dritten Reich (Bekennende Kirche) « Kirchenkampf » nennt man die Periode während der nationalsozialistischen Herrschaft (1933 - 1945), als sich die christlichen Kirchen in Deutschland gegen den Totalitätsanspruch des NS-Staates wehrten. Die « Bekennende Kirche» war eine kirchliche « Notorganisation » und Widerstandsbewegung, die aus der Auseinandersetzung des deutschen Protestantismus mit dem Nationalsozialismus (seit 1934) hervorgegangen war. Während der Zeit der Weimarer Republik (1913-1933) hatte sich die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei mit ihrem Führer Adolf Hitler (1889 -1945) zu einer immer einflussreicheren Größe entwickelt. Am 30. 1. 1933 kam Hitler als Reichskanzler an die Macht; seit dem 2. 8. 1934 regierte er als alleiniger Führer in Deutschland. Im Programm der nationalsozialistischen Partei war von einem «positiven Christentum» die Rede, das Hitler auch in seiner Regierungserklärung am 23. 3. 1933 als « Fundament des moralischen Lebens unseres Volkes » rühmte. «Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Christentums.» Katholische Kirche: Konkordat mit Hitler Aufgrund von Hitlers Regierungserklärung stellte die katholische Kirche ihre anfänglichen Vorbehalte gegenüber dem Nationalsozialismus zurück, zumal sich die Reichsregierung verpflichtete, die zwischen den christlichen Kirchen und den Ländern des Deutschen Reiches geschlossenen Verträge zu respektieren; unter der Voraussetzung, dass der unliebsame «politische Katholizismus » ausgeschaltet würde, stellten die Machthaber ein Reichskonkordat in Aussicht, das 1933 dann auch ratifiziert wurde. Damit hatte sich die katholische Kirche noch mehr Rechte und Freiheiten als in der Weimarer Republik ausgehandelt, und Hitler hatte außenpolitisch die Anerkennung durch eine unbestrittene moralische Autorität, den Vatikan, errungen. Lange konnte sich die Kurie zu keinem öffentlichen Wort über die Lage der Kirche in Deutschland entschließen. Erst im März 1937 wurde die päpstliche Enzyklika «Mit brennender Sorge » von allen Kanzeln verlesen. Sie enthielt eine deutliche Kritik an der nationalsozialistischen Religionspolitik und verurteilte die NS-Weltanschauung. Dennoch lag dem Papst alles daran, am Konkordat festzuhalten. Die Protestanten und die Reichskirche Im Sinne der Verbindung von «Thron und Altar» riefen lutherische Universitätsprofessoren dazu auf, der nationalsozialistischen « deutschen Freiheitsbewegung» den evangelischen Glauben zur Seite zu stellen. Die Nationalsozialisten vermieden anfangs alles, was die Sympathie christlicher Kreise für ihre Politik hätte schmälern können. Bei den preußischen Kirchenwahlen (November 1932) kandidierten zum ersten Mal Nationalsozialisten unter dem Namen « Deutsche Christen » und errangen ein Drittel aller Sitze. Sie schlossen sich eng an das politische Programm Hitlers an, traten für ein «positives Christentum» in einer evangelischen Reichskirche ein und verwarfen Parlamentarismus, Marxismus, christlichen Sozialismus, Pazifismus und Freimaurertum. Rasse, Volkstum und Nation hingegen galten ihnen als « göttliche Lebensordnungen ». Eheschließungen zwischen Christen und Juden sollten verboten und das Volk vor allem «Untüchtigen und Minderwertigen» geschützt werden. Später hat die NS-Regierung in Übereinstimmung mit diesen Forderungen die «Nürnberger Gesetze » erlassen und Maßnahmen zur «Vernichtung lebensunwerten Lebens» ergriffen. Die Haltung der Kirche zum Nationalsozialismus war zwiespältig. Unter Protestanten fand die NSDAP mehr Anhänger als unter Katholiken. Die Gemeinsamkeit des Antikommunismus und eine Woge nationaler Begeisterung spülten anfängliche Vorbehalte hinweg. Nachdem Hitler die Katholiken durch das Konkordat zum Schweigen gebracht hatte, lockte er nun auch die Protestanten mit dem Projekt einer Deutschen Evangelischen Reichskirche, die die 28 evangelischen Landeskirchen eingliedern sollte. Um die Errichtung der Reichskirche voranzutreiben, berief Hitler den Militärpfarrer Ludwig Müller als Vertrauensmann in Kirchenfragen. Die Kirchenwahlen im Juli brachten den Deutschen Christen, die von Hitler und seiner Partei tatkräftig unterstützt wurden, fast überall überwältigende Mehrheiten. Die Nationalsynode wählte im September 1933 Müller zum Reichsbischof. Die Kirchen angesichts der Judenverfolgungen Hitlers Ziel, « das Böse» in der Welt niederzuringen, richtete sich zuallererst gegen die Juden, die er als Feinde der germanischen Rasse und des deutschen Volkes, ja als Verkörperung des Übels schlechthin ansah. Nach der « Machtergreifung » kam es zu Ausschreitungen und zum Boykott jüdischer Ärzte, Kaufleute und Rechtsanwälte. Am 7. April 1933 wurde das « Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums» erlassen, und damit wurden die meisten jüdischen Beamten zwangspensioniert (« Arierparagraph »). Die Nürnberger Rassengesetze (15. September 1935) entzogen den Juden das Reichsbürgerrecht, Eheschließungen zwischen Juden und « Ariern » wurden verboten. In der « Reichskristallnacht » (9./10. November 1938) wurden jüdische Geschäfte zerstört und Synagogen in Brand gesteckt. 1939 beschuldigte Hitler «das internationale Finanzjudentum », einen Weltkrieg anzetteln zu wollen. Weder die evangelischen noch die katholischen Kirchenleitungen traten offen für die verfolgten Juden ein, zumal die Kirchen selbst von einem latenten Antisemitismus durchsetzt waren. Nur dort, wo die eigene Sicherheit und Macht auf dem Spiel standen, widersetzten sich die Kirchen dem NS-Staat. Unter den Protestanten gab es etwa 300 000 Gemeindeglieder jüdischer Abstammung; 1933 standen 29 Juden im kirchlichen Dienst. Obgleich die protestantischen Kirchen also von der Judengesetzgebung direkt betroffen waren, äußerten sich nur wenige Einzelne wie etwa Dietrich Bonhoeffer (1906-1945): «Die Kirche ist den Opfern jeder Gesellschaftsordnung in unbedingter Weise verpflichtet, auch wenn sie nicht der christlichen Gemeinde zugehören.» Als 1941 die « Endlösung der Judenfrage » beschlossen wurde, forderte die Kirchenkanzlei der Deutschen Evangelischen Kirche die Kirchenbehörden dazu auf, « geeignete Vorkehrungen zu treffen, dass die getauften Nicht-Arier dem kirchlichen Leben der deutschen Gemeinden fernbleiben ». Widerstand Erst unter dem rechtlich-institutionellen Zugriff des Staates begannen die Kirchen, sich zu wehren. Die Dialektische Theologie bekämpfte die Gleichsetzung von «Reich Gottes » und «nationaler Revolution », von « christlich » und « deutsch ». Martin Niemöller gründete den « Pfarrernotbund » und bezeichnete die Anwendung der staatlichen Judengesetzgebung in der Kirche als Verletzung ihres Bekenntnisses. Erstaunlich rasch zerfiel die Macht der Deutschen Christen. Dennoch wurden die meisten Landeskirchen in die Reichskirche eingegliedert. Gegen sie wandten sich im Mai 1934 Vertreter lutherischer, reformierter und unierter Kirchen, freier Synoden, Kirchentage und Gemeindekreise auf der « Reichsbekenntnissynode » in Wuppertal-Barmen. Die Barmer «Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche », entworfen von Karl Barth, war nach den reformatorischen Bekenntnissen des 16. Jahrhunderts das erste Dokument in der evangelischen Kirche mit der Qualität eines Bekenntnisses. Es gab der Bekennenden Kirche das theologische Fundament. Mit keinem Wort aber nahm sich diese Erklärung der verfolgten Juden an. Die zweite Reichsbekenntnissynode in Berlin-Dahlem zog aus der Barmer Erklärung praktische Konsequenzen und kündigte den deutsch-christlichen Kirchenleitungen den Gehorsam auf. Daraufhin brach die Kirchenpolitik des Reichsbischofs Müller zusammen. Die Bekennende Kirche, die sich nur um Fragen von Bekenntnis und Kirchenordnung kümmern wollte, ließ allerdings nie einen Zweifel daran aufkommen, dass sie politisch unbedingt loyal zu Führer und Reich stand. Politik und Glaube bildeten keinen Gegensatz. Als der Krieg ausbrach, entzogen sich nicht einmal die oppositionellen kirchlichen Kreise der «Verpflichtung », gerade jetzt den Staat moralisch zu unterstützen. Die offiziellen Vertreter der Kirchen erließen Mahnungen « zum Gehorsam gegen den Führer » und riefen auf zur « Fürbitte für Führer und Reich » sowie zum Kampf gegen den Bolschewismus. Verschwörer wie Dietrich Bonhoeffer oder der Jesuitenpater Alfred Delp blieben Außenseiter, die man isolierte. Erst die Ermordung Geisteskranker, die Hitler im Oktober 1939 befohlen und die bis 1941 schon über 70 000 Opfer gefordert hatte, wurde zum Anlass, dass die Kirchen endlich öffentlich Anklage erhoben. 1940 protestierte der württembergische Landesbischof Wurm gegen die « planmäßige Ausrottung schwacher und gebrechlicher Volksgenossen ». Der katholische Bischof von Münster, Graf Galen, erstattete gegen die Verantwortlichen Anzeige wegen Mordes. Ab 1941 bereitete sich die SS planmäßig auf eine Endabrechnung mit den Kirchen vor. Einzig der Krieg verhinderte die große Konfrontation. Kirchenväter nennt man eine Reihe von Schriftstellern und Theologen in der Zeit der Alten Kirche. Die theologische Wissenschaft, die sich mit deren literarischen und theologischen Leistungen beschäftigt, heißt « Patristik » ; Leben und Schriften der Kirchenväter stellt die « Patrologie » dar. Die frühen christlichen Theologen setzten sich mit ihrer hellenistischen Umwelt auseinander (Hellenismus) und bezogen sich dabei auf die Autorität der neutestamentlichen Schriften, die damals kanonisiert wurden (Kanon). Sie erklärten, was unter christlichem Glauben zu verstehen sei, und schufen, als dessen Grundlage und als Voraussetzung aller weiteren kirchlichen Tradition, das Glaubensbekenntnis (Dogma). Wer immer später seine « Rechtgläubigkeit » beweisen wollte, musste auf die Kirchenväter zurückgreifen. Name und Bedeutung dieser Theologen erwuchsen aus dem Bedürfnis der Kirche, sich selbst aus der Tradition zu legitimieren und sich auf Autoritäten zu berufen, die den kirchlichen Anspruch auf Rechtgläubigkeit begründeten. Der Ehrenname « Kirchenvater » wurde kirchlicherseits freilich nur solchen Gestalten verliehen, die den Orthodoxen genehm waren. Origenes (gest. 254) beispielsweise, dem bedeutendsten Theologen des 3. Jahrhunderts, der die gesamte Theologie der beiden auf ihn folgenden Jahrhunderte mitbestimmen sollte, wurde er nicht zuteil. Überhaupt hat die Kirche immer wieder sie bestätigende Texte ihrer Frühzeit als « apostolisch » und « orthodox » akzeptiert, andere hingegen, die ebenso alt und ursprünglich durchaus hoch geschätzt waren, als « apokryph » (verborgen, nicht kanonisch) verworfen. Die Kirchenväter, die sich als Lehrer der Kirche, als christliche Philosophen und als Ausleger der Bibel fühlten, versuchten das christliche und das antike Erbe miteinander zu verbinden. Auf dieser Verbindung sollte später die Kultur des Abendlandes beruhen. Die christliche Literatur begann im griechischen Sprachraum, und die griechische Theologie blieb für die christliche Kirche mindestens vier Jahrhunderte lang bestimmend. Zu den griechischen Kirchenvätern gehört Athanasius (295 73), Bischof von Alexandrien und Führer der Orthodoxen im Kampf gegen den Arianismus. Die Theorie des Athanasius über die Trinität ( Gott; Geist) hat maßgeblichen Einfluss auf das Dogma gehabt: Vater und Sohn sind seiner Meinung nach ein einziges Wesen, eine unbedingte Einheit. Basilius der Große (um 33079) kämpfte für die Anerkennung der Gottgleichheit des Heiligen Geistes, für die trinitarische Erweiterung des Bekenntnisses und für die Erneuerung des Mönchtums. Cyrill von Alexandrien (gest. 444) machte sich um die Förderung des Marienkultes verdient (auf dem Konzil von Ephesus, 431, zahlte er beträchtliche Bestechungsgelder, um die Bezeichnung « Gottesgebärerin », einen Titel der Göttin Isis, auf Maria zu übertragen) und führte das erste Fest zu Ehren der heiligen Jungfrau ein. Die lateinischen Kirchenväter waren Schüler der griechischen; sie übertrugen die christliche Religion in die neuen geistigen Formen des Westens. Das Christentum, das aus der Verbindung alttestamentlich-hebräischer und jüdischer Grundlagen mit dem griechisch-hellenistischen Geist entstanden war, trat nun in den Kulturkreis des « lateinischen » Abendlandes. Zu den lateinischen Kirchenvätern gehört Ambrosius (339-297), Bischof in Mailand: Der eigentliche Begründer des theologischen Denkens im lateinischen Westen, der die Lehren des Paulus erneuerte, den Kirchengesang im Abendland einführte und selbst Hymnen dichtete. Gregor der Große, Papst von 590-604, schickte Missionare zu den Angelsachsen, mehrte den Grundbesitz der römischen Kirche und wies die Ansprüche des « ökumenischen » Patriarchen von Konstantinopel in die Schranken. Der bedeutendste lateinische Kirchenvater aber war Augustinus (354 - 430), der seinen Lebensgang bis zur Bekehrung in seinen « Confessiones » schilderte. Er verband die Lehren des Paulus, den Neuplatonismus (Platonismus) und eine starke asketische Grundhaltung, die ihn zur Betonung der Gnade, der Vorherbestimmung Gottes und der Erbsünde führte.  
 

 

 

 
 
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