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Frieden (Schalom, Eirene)

 
       
  Frieden (Schalom, Eirene) gehört in allen Religionen zu den grundlegenden Werten. Der Buddhismus z. B. hat den Friedensgedanken im Gebot des « Nichtverletzens » (Verbot der Gewaltanwendung), der Verpflichtung zur Liebe gegenüber allen Wesen und zum Mitleiden, verankert. Im Alten Testament steht schalom («Heil » ) für einen ganz und gar positiven Zustand der Welt. Er bezieht sich auf die Bereiche des Politischen, des Rechts, des Kultus und des Sozialen als Teile eines umfassend geordneten Ganzen. «In Schalom sein » heißt « ganz, unversehrt und heil sein ». Im Kultus steht Schalom im Zusammenhang mit Segen (4. Mose 6, 24 -26). Beim Gruß (« Schalom ! ») wird dem anderen ein gutes, heilvolles Ergehen zugesagt (1. Sam. 25, 6; 2. Sam. 18, 28; 1. Sam. 29, 7; 1. Mose 43, 27). (Fluch) Der König Israels (Salomo, hebräisch « der Friedensreiche» ), eingesetzt als « Sohn » und « Statthalter Gottes », hatte im politischen Bereich für Frieden zu sorgen; dazu gehörte auch die Niederschlagung der Feinde (5. Mose 20, 1014). Nach der Auffassung der Propheten Amos, Hosea, Jesaja, Micha, Jeremia und Zephania hingen die unfriedlichen Verhältnisse ihrer Zeit mit der Schuld der Menschen zusammen. In der Zeit des jüdischen Exils in Babylonien und danach wurde « Friede » zum Hauptinhalt der Prophetie. Nachdem die Schuld des Volkes gesühnt schien, verkündete Deuterojesaja (Jesaja) eine neue Friedensbotschaft: Jahwe werde durch einen erneuten Friedensbund (Jes. 54, 10) sein Volk « in Schalom » zurückführen (Jes. 55, 12) und in -> Jerusalem selbst Frieden schaffen (Jes. 54, 13). Die Rückkehr aus dem Exil brachte aber keineswegs den erhofften Frieden (Hag. 2, 1 - 9; Sach. 8, 913). Aus dem Schalom wurde jetzt ein eschatologisches Heilsgut, ein zukünftiger Zustand, der nicht der Geschichte, sondern einer anderen Weltzeit angehören werde: Nachdem Jahwe alle Feinde besiegt habe (Jes. 9, 3 f.; Jer. 30, 8 f.), werde der erwartete König und Messias auftreten und ein Reich des Friedens aufrichten. Das Neue Testament geht davon aus, dass dieser endzeitliche Zustand schon eingetreten sei. Eirene (« Friede ») wird zur Bezeichnung des Heils in Christus. « Frieden Gott gegenüber » erlangen die, die « aus Glauben gerechtfertigt » sind « durch unseren Herrn Jesus Christus» (Röm. 5, 1 -11). Frieden ist Versöhnung der Menschen mit Gott durch den Tod des Sohnes (2. Kor. 5, 18 f.; Kol. 1, 20). Die Güter der kommenden Gottesherrschaft sind Gerechtigkeit (vor Gott), Friede und Freude. In frühchristlicher Zeit bestand kein Zweifel daran, dass Jesu Gebot der Feindesliebe jegliche Gewalttat gegenüber anderen Menschen ausschließe. (Bergpredigt) Nach der « Konstantinischen Wende» (Konstantin der Große) aber traten Christen sehr rasch in die Armee ein und beteiligten sich an Kriegen. In seinem geschichtstheologischen Werk «De civitate Dei » («Vom Gottesstaat ») beschreibt 3 Augustinus (354 430) den Frieden als künftige Ruhe, in der der Kampf der Gegenwart sein Ziel und Ende finde. Um den Bestand des eigenen Staates zu sichern, aus Treue gegenüber Verbündeten und um den gestörten Frieden wiederherzustellen, gebe es durchaus ein Recht zur Kriegsführung. Im 3 Mittelalter schrieb man, in Anlehnung an Augustinus, dem politischen Gemeinwesen als oberste Aufgabe die Herstellung und Erhaltung des irdischen Friedens zu: Erst im himmlischen Frieden finde der irdische Friede sein Ziel. Aus dieser Annahme wurde die Begründung für die Vormachtstellung des Papstes gegenüber dem Kaiser abgeleitet. Für die nachfolgenden Jahrhunderte formulierte 4 Thomas von Aquin (1225 1274) die Kriterien des «gerechten Krieges » : Kriegserklärung durch eine autorisierte politische Gewalt; Vorliegen eines gerechten Grundes; Ausrichtung an der Wiederherstellung des Friedens; Bestreben, den Guten zu helfen und die Bösen zu züchtigen, und Beschränkung auf rechtmäßige Mittel der Kriegsführung. Martin Luther (1483 1546) erklärte, «der zeitlich fried ... [sei] das grösseste gut auff erden ... darinn auch alle andere zeitliche güter begriffen sind ». Der Obrigkeit schrieb er die Berechtigung zu, Gewalt einzusetzen, wenn Unrecht abgewehrt werden muss. Aus der Bergpredigt, so meinte er, lasse sich die Forderung auf Gewaltverzicht nicht ableiten.  
 

 

 

 
 
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