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Freiheit

 
       
  1. F. bedeutet Bindung, sie hat immer eine feste Orientierung. Bei den Griechen wurde F. als Bindung an das Gesetz verstanden, das vor Anarchie schützte, später an die eigene Natur und den Kosmos. Aus der politischen F. wurde das Ideal des inneren Friedens. Suchte in der griechischen Philosophie der Mensch seine F. selbst zu erlangen, so ist nach biblischer Anschauung F. allein die Sache Gottes. Er befreit Israel aus der Knechtschaft Ägyptens (5. Mose 7,8). Jeder Angehörige des erwählten Volkes ist ein freier Mensch und darf nach Gottes Willen nicht unterdrückt oder versklavt werden (Jes 1,17; 10,1ff.; Am 5,11ff.). Eine persönliche F. kennt das NT nicht: Der Mensch ist seiner Natur nach der Sünde und dem Tod unterworfen (Röm 7,14ff.). Erst durch die Tat und den Ruf Jesu Christi (siehe Evangelium) wird der Mensch zur F. befreit (Gal 5,1.13). Die F. als Gehorsam Jesus Christus gegenüber wird konkret, wo der, der groß sein will, zum Diener wird (Mt 20,25f.). Zeichen christlicher F. ist im NT der urchristliche Liebeskommunismus (Apg 2,45) und das Bekenntnis: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apg 5,29). 2. Als das Christentum im 4. Jh. Staatsreligion wurde Staat und Kir52 che), unterdrückte die Kirche mit ihrer zentralen Macht und einer dem Evangelium entfremdeten Gesetzgebung die F. Erst in der Reformations-Zeit wurde das biblische Verständnis von der >F. eines Christenmenschen’ (Martin Luther, 1483-1546) neu entdeckt: Der Christ ist ein freier Herr aller Dinge durch den Glauben und ein Knecht aller Dinge durch die Liebe. 3. F. erfordert Verantwortung. Der Christ erlangt F. im Gehorsam, in der Bindung an Jesus Christus. So wird er frei, weil er von sich selbst und seinen eigenen Belangen absehen kann. Sein Glaube befähigt ihn, sich für andere einzusetzen. Diese F. hat Jesus vorgelebt. Er ging seinen Weg im Gehorsam vor Gott (Mk 14,36). Die Bindung an Jesus Christus gibt F., im politischen Bereich aus Gewissensgründen Widerstand zu leisten (z. B. Atomkraftgegner, Kriegsdienstverweigerer; Zivildienst), aber auch am Aufbau einer gewaltfreien Gesellschaft mitzuwirken. F. gibt es nur, wo der andere Mensch mit in den Blick kommt. Erlösung; gehorchen; Gewissen

Freiheit, dem Zwang und der Notwendigkeit entgegengesetzte Position; die Möglichkeit, dem eigenen freien Willen entsprechend zu handeln. Es war und ist ein philos. und ps. Problem zu klären, ob in freiwilliger Anerkennung des Notwendigen freiheitliche Entfaltung und Selbstbestimmung möglich ist bzw. ob nicht erst durch diese Anerkennung F. sich konstituieren kann (nicht F. wovon, sondern F. wozu wäre dann das entscheidende Problem). Auf die immer wieder diskutierte Frage, ob F. und Präkognition einander ausschließen oder nicht, antwortet Kant: »Man kann also einräumen, daß, wenn es für uns möglich wäre, in eines Menschen Denkungsart, so wie sie sich durch innere sowohl als äußere Handlungen zeigt, so tiefe Einsichten zu haben, daß jede, auch die mindeste Triebfeder dazu uns bekannt würde, im gleichen alle auf diese wirkende äußere Veranlassungen, man eines Menschen Verhalten auf die Zukunft mit Gewißheit, so wie eine Mond- oder Sonnenfinsternis, ausrechnen könnte, und dennoch dabei behaupten, daß der Mensch frei sei.« (Kritik der praktischen Vernunft I, 1.) Präkognitive Äussagen beziehen sich auf Ereignisse in der Zeitlichkeit; F. aber ist nach Kant eine transzendentale Größe (Astrologie).
 
 

 

 

 
 
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