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Index

 
       
  Index Der «Index librorum prohibitorum » ist das von der katholischen Kirche zwischen 1599 und 1966 fortlaufend geführte Verzeichnis verbotener Bücher. Der erste Index wurde von der römischen Inquisition unter der Aufsicht des Papstes Paul IV. zusammengestellt. Zuvor schon hatten die römischen Bischöfe und Päpste wissenschaftliche und theologische Veröffentlichungen der Zensur unterworfen. So wurden griechische und römische Literatur, außerkanonische Bibelvarianten (Apokryphen), Ketzertexte aus der Zeit des frühen Christentums und des Mittelalters, aber auch die heiligen Schriften anderer Religionen wie Talmud und Koran vernichtet. Die erste christliche Bücherverbrennung nahm das Konzil von Nicaea (325) vor, als es eine Schrift des Arius verbrannte (Christologie). Während des - Mittelalters waren Zahl und Herstellung von Büchern für die kirchlichen Zensoren noch überschaubar. Schwieriger wurde es erst mit der Erfindung des Buchdrucks; jetzt verbot die Kirche jeglichen Druck, für den nicht zuvor die Genehmigung eingeholt worden war (Imprimatur, von lat. « es werde gedruckt »). Auf Druck, Herausgabe, Verbreitung oder auch bloß Studium verbotener Bücher standen Exkommunikation, Gefängnis oder gar der Scheiterhaufen. Inquisitoren ließen Buchläden und Bibliotheken, auch die privaten, kontrollieren. Papst Pius V., der zuvor Großinquisitor gewesen war, richtete 1571 eine spezielle Indexkongregation ein. Im 17. Jahrhundert unterstand diese der Kontrolle der Jesuiten. (Ignatius von Loyola) Seit dem 19. Jahrhundert gab es zwei Arten des Verbots: 1. Alle Bücher, die sich gegen die Religion richteten, waren «von Rechts wegen » und ohne namentliche Nennung verboten. 2. Daneben gab es einzelne Werke von Autoren oder das Gesamtwerk eines Verfassers (opera omnia), die indiziert wurden. Zu den « von Rechts wegen» verbotenen Büchern gehörten z. B. die Veröffentlichungen von Darwin, Marx, Engels, Lenin sowie alles kommunistische und sozialistische Schrifttum. Noch heute überprüft die katholische Kirche Bücher und Aufsätze, Vorlesungen, Predigten sowie Rundfunk und Fernsehansprachen. Wer negativ auffällt, wird vom zuständigen Bischof im Auftrag des römischen Officiums (der « Glaubensbehörde » ) zum Widerruf oder zur Rechtfertigung seiner Lehren, insbesondere « gefährlicher Meinungen», aufgefordert.  
 

 

 

 
 
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