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Wasserprobe

 
       
  Wasserprobe [lat. iudicium aquaticum, iudicium aquae frigidae], Form des Ordals (Gottesurteil) bei der Beschuldigung der Hexerei. Die W. wurde in fließendem oder stehendem Wasser vorgenommen, meist band man Daumen und Zehen der beschuldigten Person über Kreuz und ließ sie dann an einem Seil ins Wasser herab; ging sie nicht unter, so sah man darin ein Zeichen ihrer Schuld. — Auch von der »Seherin von Prevorst« Hauffe) wird überliefert, daß sie in »magnetischem Zustand« im Bad nicht unterging; von einer weiteren Somnambulen liest man, daß sie »magnetisiert« in der Elbe badete, ohne zu sinken; sie sagte selbst: »Der Magnetismus kann die Schwere vermindern und erhöhen ... Könnte man einen Nachtwandler auf seinen Wanderungen wiegen, so würde man finden, daß er nichts wiegt.«  
 

 

 

 
 
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