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Schein altväterlicher Sorge

 
       
  Wir werden eine unbedingt selbstherrliche Gewalt ausüben, die in allen ihren Äußerungen eine strenge Folgerichtigkeit aufweisen soll. Darum wird unser erhabener Wille in jedem einzelnen Fall geachtet und unweigerlich durchgeführt werden. Über jedes Murren, jede Unzufriedenheit können wir uns ruhig hinwegsetzen; wer sich aber zu Handlungen gegen uns hinreißen läßt, den soll die Strenge des Gesetzes treffen.
Wir werden das Berufungsrecht aufheben, um es ausschließlich unserem Herrscher vorzubehalten, da beim Volk nicht die Meinung aufkommen darf, daß die von uns bestellten Richter falsche oder unrichtige Urteile fällen können. Sollte derartiges vorkommen, so werden wir selbst das Urteil aufheben, gleichzeitig aber den Richter für die Verletzung seiner Amtspflichten so hart bestrafen, daß der Fall sich nicht wiederholen dürfte. Ich wiederhole, daß wir jeden Schritt unserer Beamten überwachen werden, damit das Volk mit unserer Verwaltung zufrieden ist; es hat ja schließlich das Recht, von einer guten Verwaltung auch gute Beamte zu verlangen. Unsere Regierung wird in der Person unseres künftigen Weltherrschers den Schein altväterlicher Sorge um das Wohl und Wehe unserer Untertanen annehmen. Unser Volk und unsere Untertanen werden in ihm einen Vater sehen, der sich um alles kümmert, über alles unterrichtet ist, jede Notlage zu verbessern sucht und die Beziehungen der Untertanen zueinander und zu ihm selbst, dem höchsten Herrscher, mit liebevoller Sorge überwacht.
Dann werden sie von dem Gedanken durchdrungen sein, daß sie ohne die väterliche Obhut und Sorge nicht auskommen können, wenn sie in Ruhe und Frieden selbst leben wollen; sie werden die unumschränkte Gewalt unseres Selbstherrschers anerkennen und mit einer Verehrung zu ihm aufblicken, die an Vergötterung grenzt; besonders, wenn sie merken, daß unsere Beamten ihre Gewalt nicht mißbrauchen können, sondern blindlings seinen Befehlen gehorchen müssen. Sie werden froh sein, daß wir ihr Leben so geregelt haben, wie es kluge Eltern tun, die ihre Kinder zu Pflicht und Gehorsam erziehen.
Bleiben doch die Völker und ihre Regierungen gegenüber den Geheimnissen unserer Staatskunst ewig in der Rolle unmündiger Kinder.
Wie Sie sehen, meine Herren, begründe ich unsere unumschränkte Gewalt auf Recht und Pflicht. Dieses Recht, die Erfüllung der Pflicht zu erzwingen, ist eine Hauptaufgabe der Regierung, die ihren Untertanen gegenüber diese Stellung einnimmt, wie der Vater gegenüber seinen Kindern. Ihr wurde das Recht des Stärkeren verliehen, damit sie die Menschheit zu ihrem eigenen Besten dem von der Natur gewollten Zustand der gegenseitigen Unterordnung zuführe. Alles in der Welt ist von irgend etwas abhängig: wenn nicht von den Menschen, so doch von den Umständen oder den eigenen Trieben, auf jeden Fall aber vom Stärkeren. So wollen wir denn zum Wohl des Ganzen die Stärkeren sein.
 
 

 

 

 
 
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