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Liebeszauber

 
       
  Liebeszauber, magische Handlungen mit dem Ziel, die Liebe einer anderen Person zu erringen; meist Verabreichung eines Liebestranks (Philtrum) oder Operationen mit Gegenständen, die die betreffende Person repräsentieren (Bild, Haare, Kleidungsstück usw.). Der L. ist für den europ. Volksglauben seit der Antike reich belegt und auch für außereurop. Kulturen häufig nachgewiesen. Teilweise dem L. zuzurechnen sind die Aphrodisiaca (triebsteigernde Mittel) und vor allem die Anaphrodisiaca, Gegenmittel gegen die Philocaptio (griech.-lat.; Liebesraserei]. L. ausgeübt zu haben, war ein häufig in Hexenprozessen erhobener Vorwurf, nicht zuletzt in der Variante, daß durch zauberische Einwirkung Impotenz hervorgerufen worden sein soll. Paranormale Phänomene nach dem Genuß eines Philtrum werden im Fall der Maria Elisabeth de Ranfain (um 16o) behauptet. Der jungen Witwe wurde von dem Arzt Poiret nachgestellt; die Wirkungen eines erstell Liebestranks kämpfte sie durch Gebet und asketische Übungen nieder, ein zweites Philtrum aber führte zu merkwürdigen Erscheinungen: Eine Körperhälfte schien wie vom Frost erstarrt und anästhefsch, die andere war in heftiger Erregung, ihr Haupt öffnete und schloß sich in den Schädelnähten, manchmal schwoll es monströs an. Exorzismen wurden angewendet, da man das Werk böser Geister vermutete. Die Patientin »wurde mit solcher Heftigkeit in die Höhe geschleudert, daß sechs Personen sie kaum niederhalten konnten. Sie kletterte auf den Bäumen, von Zweig zu Zweig, mit der Leichtigkeit der leichtfüßigsten Tiere herum. Man sah sie, ganz in die Luft erhoben, sich in ihr in einer wunderbaren Weise umdrehen. Sie erfüllte alles, was man ihr in italienischer, deutscher, lateinischer, griechischer, hebräischer Sprache gebot, ... las einen verschlossenen lateinischen Brief und gab den Fehler eines ausgelassenen Buchstabens an. Unzählige Zeugen waren bei allen diesen Vorgängen zugegen.« Unter großer Anteilnahme aller Bevölkerungsschichten sollte der Fall juristisch geklärt werden: Poiret wurde angeklagt, Mordanschläge erfolgten gegen die Kranke. Poiret wurde zum Tode verurteilt und 1622 hingerichtet. Nach seinem Tod verhaftete man eine Frau, die sich als seine Komplizin bekannte, bei ihr fanden sich »alle magischen Belegstücke«, und so war der Schuldspruch gerechtfertigt. Es läßt sich sicherlich heute nicht mehr klären, wer in diesem Fall das eigtl. Opfer war; Poiret mag unschuldig gewesen sein, Maria Elisabeth ein Spielball von Dämonen, die nur Projektionen ihres eigenen Selbst waren. Der L. war vielleicht der Ausgangspunkt für die Art der Dramatisierung eines Konflikts und zugl. für die Umwelt eine Möglichkeit, die Erfahrung des Grauenhaften und »Übernatürlichen« zu bewältigen.  
 

 

 

 
 
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