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Pate

 
       
  1. In den Anfängen des Christentums, als die Erwachsenentaufe üblich war, benötigte jeder Täufling einen Zeugen aus der Gemeinde, der für die Ernsthaftigkeit des Anliegens des Täuflings bürgte. Dieser P. war auch für die Unterweisung des Täuflings vor der Taufe verantwortlich. Bei der heute üblichen Kindertaufe sagen der oder die P. zusammen mit den Eltern stellvertretend für das Kind »ja« zur Taufe, sprechen das Glaubensbekenntnis und versprechen, dafür zu sorgen, daß das Kind in der Begegnung mit dem christlichen Glauben aufwächst. Weil christlicher Glaube immer den ganzen Menschen meint, ist es folgerichtig, daß P. sich im umfassenden Sinn um ihr P.kind bemühen, indem sie den Eltern bei der Erziehung helfen oder auch dem heranwachsenden Kind ein Freund und Partner werden. Jeder konfirmierte Christ kann bei einer Taufe P. sein. Üblich ist, daß ein Kind zwei oder drei Taufp. hat; mindestens einer von ihnen muß einer evangelischen Landeskirche angehören. Der Begriff P. oder P.schaft ist auch über die Taufe hinaus gebräuchlich geworden, z. B. dort, wo ein einzelner oder eine Gruppe sich bereiterklärt, für einen anderen Menschen zu sorgen, etwa ein Kind in den Hungergebieten der Erde Brot für die Welt). S. D. Taufe  
 

 

 

 
 
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