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Kirchenaustritt

 
       
  1. Der K. setzt ein Verständnis von Kirche voraus, das mit der freien Zustimmung des Menschen zum Glauben rechnet. Zugleich wird aber die Zugehörigkeit zur Gemeinde, nicht durch eigenen Beschluß, sondern die Taufe als Ruf Gottes begründet. Deshalb können Ausgetretene nicht mit ungetauften Heiden gleichgesetzt werden. 2. Bis ins Zeitalter der Reformation (16. Jh.) kannte man keinen K., danach lange Zeit auch nur in der Form des Übertritts in eine andere Konfession. Erst durch den in der Neuzeit bewußt gewordenen Gedanken der Trennung von Staat und Kirche kam es zur gesetzlichen Regelung des K. (in Preußen 1873). Heute ist die Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche in der BRD durch das GG garantiert und von beiden großen Kirchen ausdrücklich anerkannt. Seit dem Ende des 19. Jh. haben sich die K. trotz einiger Schwankungen bis Mitte der 60er Jahre in etwa mit den (WiederEintritten die Waage gehalten (durchschnittlich ca. 0,14%). Seit 1967 stiegen die K. dann bis 1974/75 sprunghaft an (bis zum Fünffachen 0,75%). Seitdem ist die Kurve wieder leicht fallend (1977 ca. 0,45%). 3. Die Form des K. ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt; meistens muß der K. vor dem Standesbeamten erklärt werden, manchmal bei einer andern Behörde, selten bei der zuständigen Kirche. Der Grund dafür liegt in unserer volkskirchlichen Situation: Unbeschadet der grundsätzlichen Trennung von Staat und Kirche besteht eine rechtlich geregelte Zusammenarbeit zwischen beiden, u. a. bei der Einziehung der Kirchensteuer. Untersuchungen zeigen, daß die Neigung zum K. wächst, wo Menschen sich aus traditionellen Bindungen (z. B. Familie, Freundeskreis) oder festen Gewohnheiten und Verpflichtungen (z. B. durch Berufswechsel oder Umzug) lösen. Die Vermeidung der Kirchensteuer oder Kritik an bestimmten kirchlichen Äußerungen in der Öffentlichkeit werden zwar oft als Gründe für den K. genannt, sind aber meistens nicht die tieferen Ursachen. Diese liegen in einer inneren Entfremdung zur Kirche als Gemeinschaft der Christen. Deshalb kommen Bemühungen, Gemeinde und Kirche als Gruppe oder Verband erfahrbar zu machen, wachsende Bedeutung zu (z. B. Gemeindebriefe, Aktionsgruppen, Kirchentage). Sie können dem einzelnen anschaulich machen, daß er die Gemeinschaft der Kirche braucht, weil das Evangelium auf ein sinnerfülltes Zusammenleben aller Menschen abzielt. K. v. M. Kirchengemeinde; Kirchensteuer; Taufe; Volkskirche  
 

 

 

 
 
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