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Kirche (als Institution)

 
       
  Die christliche K. ist zu Pfingsten nach dem Tode Jesu entstanden, als der HI. Geist die Jünger zu Predigern des Evangeliums machte (Apg 2). Die ersten Christen hatten >alles gemeinsam< (Apg 2,44ff.). Bald bildeten sich jedoch verschiedene Ämter heraus: Diakone, Vorsteher (Bischöfe) und Älteste wurden bestellt (Presbyter). Trotzdem galt: Die Gemeinde als ’Leib Christi’ besteht aus gleichwertigen >GliedernEvangelischen Kirche in Deutschland (EKD)Bund der evangelischen Kirchen< Kirche in der DDR) zusammengefaßt. Im ökumenischen Weltrat der K. (–siehe Ökumene) sind mit Ausnahme der römisch-katholischen alle K. der Welt vertreten. Bei uns ist die K. noch vielfach >Pastorenkirche, d. h. die Mitverantwortung der Gemeindeglieder ist unterentwickelt. Wichtige Zuständigkeiten sind den oberen Ämtern vorbehalten. K. und Staat sind eng verflochten. (–siehe Volkskirche; Kirchensteuer) Hier setzen Versuche heutiger Kirchenreformen an. B. S. EKD; Gemeinde; Kirchengemeinde; Konfession; Staat und Kirche  
 

 

 

 
 
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