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Alle großen Vermögen in unserer Hand

 
       
  Die Besteuerung der Armen ruft dagegen Unzufriedenheit und Empörung hervor; sie schädigt den Staat; denn er verliert in der Jagd nach ein paar Pfennigen das Vertrauen und die Zuneigung der Volksmassen. Unabhängig davon trägt die Vermögensteuer dazu bei, das Wachstum von Vermögen in der Hand einzelner Personen zu verringern. Augenblicklich haben wir fast alle großen Vermögen in unseren Händen vereinigt, um gegenüber der großen Macht der noch nicht von Illuminaten beherrschten Staaten ein Gegengewicht auf dem wichtigsten Gebiet der staatlichen Geldwirtschaft zu haben.
Eine Steuer, die mit der Größe der Vermögen ansteigt, wird weit höhere Erträge liefern als die noch übliche Kopf- oder Grundsteuer, die uns nur nützt, um Unzufriedenheit und Unruhen unter den nicht Erleuchteten hervorzurufen.
Die Macht, auf die unser König sich stützen kann, besteht im Gleichgewicht und in der Friedensbürgschaft, deretwegen es nötig ist, daß die Besitzenden dem Staat einen Teil ihrer Einnahme überlassen, um den Gang der Staatsmaschine zu sichern. Der Geldbedarf des Staates soll von denjenigen getragen werden, die im Uberfluß leben und von denen etwas zu holen ist.
Solche Verteilung der Steuerlasten wird den Neid der Armen gegen den Reichen beseitigen, weil er sieht, daß die Besitzenden fast die gesamten Staatslasten tragen und dadurch Frieden und Wohlfahrt fördern. Wenn die besitzlosen Klassen sehen, daß fast die gesamten Staatslasten von den Besitzenden getragen werden, die dadurch die Aufrechterhaltung geordneter Zustände ermöglichen und jedem einzelnen einen Dienst erweisen, so werden sie ihnen die Daseinsberechtigung nicht aberkennen.
Damit die Steuerzahler aus den gebildeten Kreisen über die neuen Steuerlasten nicht allzu sehr klagen, werden wir ihnen genaue Rechenschaft über die Verwendung der Staatsgelder ablegen.
Ausgenommen sind dagegen natürlich diejenigen Summen, die wir für unseren König und für unsere Verwaltungsämter brauchen werden.
Unser König wird kein eigenes Vermögen haben, da grundsätzlich alles, was sich im Staat befindet, ihm gehören soll; sonst entständen Widersprüche. Das Vorhandensein eines eigenen Vermögens würde den rechtlichen Anspruch auf das gesamte Volksvermögen beseitigen.
Von der königlichen Familie wird nur der Thronfolger auf Staatskosten unterhalten werden. Alle übrigen müssen entweder in den Staatsdienst treten oder einen anderen Beruf ergreifen. Das Blut der königlichen Familie gibt kein Anrecht auf eine Beraubung der Staatskasse.
 
 

 

 

 
 
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