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Verbände

 
       
  Als >Verein< bezeichnet man den Zusammenschluß freiwilliger Mitglieder zu einem bestimmten Zweck, sei er wirtschaftlicher, sozialer, politischer oder religiöser Art. Durch die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beim Amtsgericht (e. V. — eingetragener Verein) wird dieser rechtsfähig. Ein Verband (V.) ist ein Zusammenschluß mehrerer Vereine. 2. Eine Vielzahl von V. in und neben der Kirche entstanden im vorigen Jh. Zunächst wurden Missionsund Bibel-Gesellschaften gegründet. Die durch Verstädterung und Industrialisierung hervorgerufenen Notsituationen veranlaßten Privatpersonen wie Johann Hinrich Wichern (1808-1881) und Friedrich von Bodelschwingh (1831-1910) dazu, neue diakonische Arbeitsformen zu verwirklichen. Es Verfolgung entstanden Rettungshäuser, Anstalten, Fürsorgeund Erziehungsvereine. Der V. der Inneren Mission — gegründet 1848 — faßte diese Vereine zusammen und ist auch heute noch das größte freie Werk in der Kirche Diakon. Werk). Von zahlreichen anderen V. sind noch Frauenund Jugendv. zu nennen, unter denen der weltweit arbeitende CVJM der bekannteste ist. Für die Gegenwart ist die Gründung von Arbeitsgemeinschaften und Interessengruppen als lose Zusammenschlüsse charakteristisch. 3. Neben Familie, Schule, Betrieb und Parteien sind V. ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft, da sie über Angebote zur Freizeitgestaltung und Kontakt mit Gleichgesinnten hinaus Möglichkeiten zur Vertretung von Interessen und zu gezieltem Engagement für bestimmte Aufgaben bieten. V. in und neben der Kirche sind Ausdruck einer lebendigen christlichen Gemeinde. siehe Frauenarbeit; Jugendarbeit; Innere Mission  
 

 

 

 
 
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