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EKD

 
       
  Evangelische Kirche in Deutschland, Dachorganisation der evangelischen Landeskirchen in der BRD. Gab sich 1948 in Eisenach ihre damals noch für ganz Deutschland geltende Grundordnung. Sie hat 3 leitende Organe: die 120 Mitglieder (60 Laien; 60 Theologen) zählende Synode (entspricht etwa dem Bundestag); die Kirchenkonferenz (je ein Vertreter jeder Landeskirche; entspricht etwa dem Bundesrat) und den Rat (12 gewählte Mitglieder, einer als Ratsvor41 sitzender; entspricht etwa der Bundesregierung). Die Zuständigkeiten der EKD gegenüber den selbständigen Landeskirchen sind allerdings sehr beschränkt. Sitz der Kirchenkanzlei, der ständigen Verwaltungszentrale, ist Hannover. Sitz des kirchl. Außenamtes ist Frankfurt. Seit 1969 sind die 8 Landeskirchen in der DDR zum Bund der ev. Kirchen in der DDR zusammengeschlossen. Kirche (als Institution); Kirche in der DDR; Kirchengemeinde; Landeskirche  
 

 

 

 
 
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