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Adiaphora

 
       
  Adiaphora Dabei handelt es sich um ethisch und dogmatisch indifferente, also grundsätzlich erlaubte Dinge, die Sitte, Recht und kirchliche Ordnungen betreffen. Die Güter des Lebens sind an sich sittlich neutral; moralisch relevant werden sie erst, wenn Gebrauch von ihnen gemacht wird. Dabei entscheidet der Zweck, den der Mensch mit seinem Tun verfolgt, über die moralische Qualität des Gebrauchs. Die lutherische Ethik verstand unter einem Adiaphoron eine Handlung, die weder geboten noch verboten, weder gut noch böse ist. Trotz der Vielzahl auferlegter Gebote und Verbote bleibt so ein Raum für Freiheit und Selbstbestimmung. Mitte des 16. Jahrhunderts ging es im Adiaphoristischen Streit um die Frage, ob römisch-katholische Traditionselemente, die durch das Wort Gottes weder geboten noch verboten waren, von den Protestanten beibehalten, erneut aufgenommen oder entschieden ausgemerzt werden sollten. Strenge Calvinisten neigten dazu, als verboten anzusehen, was in der Heiligen Schrift nicht ausdrücklich geboten war, und vor allem die Pietisten erklärten, dass Theater, Tanz, Tabakgenuss, Geselligkeit und anderes Vergnügen an sich schon sündig seien und nicht erst durch Missbrauch sündig machten. Zumal im « Casus confessionis »wenn das Evangelium auf dem Spiel stehe könne es, wie die Strenggläubigen wähnten, überhaupt keine neutralen « Mitteldinge » geben.  
 

 

 

 
 
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