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Verhinderung einer selbständigen Meinung

 
       
  Eine jahrhundertelange Erfahrung hat uns gelehrt, daß die Menschen sich in ihren Handlungen von gewissen Grundsätzen und Gedanken leiten lassen, die ihnen durch die Erziehung vermittelt werden. Wir haben ferner erkannt, daß diese Erziehung sich auf alle Altersstufen ausdehnen läßt, wenn man es nur versteht, bei jedem Alter das entsprechende Verfahren anzuwenden. Aus dieser reichen Lebenserfahrung heraus wird es uns sicher gelingen, auch das letzte Aufflackern einer selbständigen Meinung zu ersticken, nachdem wir schon lange die öffentliche Meinung in der für uns nötigen Richtung erzogen haben.
Die Knechtung des Denkvermögens kommt bei dem sogenannten Anschauungsunterricht schon zur Anwendung. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Nicht-Eingeweihten in eine Herde denkfauler, gehorsamer Tiere zu verwandeln, die eine Sache erst verstehen können, wenn man sie ihnen im Bild vorführt. In Frankreich hat einer unserer besten Vertrauensmänner, Bourgeois, sich schon nachdrücklichst für den Anschauungsunterricht verwandt, auf dem er einen ganz neuen Lehrplan aufbauen will.
Der Beruf der Rechtsanwälte schafft kaltherzige, grausame, hartnäckige Menschen, die keine Grundsätze haben. Sie stellen sich in allen Fragen auf einen unpersönlichen, rein geschäftsmäßigen Standpunkt. Sie haben gelernt, alles dem Vorteil der Verteidigung unterzuordnen, statt zu bedenken, welcher Einfluß ihre Verteidigung auf das öffentliche Wohl ausübt. Sie weisen in der Regel keinen Auftrag ab, streben um jeden Preis eine Freisprechung an und kämpfen mit kleinen Winkelzügen der Rechtswissenschaft. Damit untergraben sie das Ansehen der Gerichtshöfe.
Wir werden der Tätigkeit der Rechtsanwälte die engsten Schranken ziehen: sie sollen nur noch ausführende Beamte des Staates sein. Die Rechtsanwälte sollen den Richtern gleichgestellt werden, indem sie das Recht verlieren, mit den Parteien Fühlung zu nehmen. Sie sollen ihre Aufträge nur vom Gericht erhalten, sollen sie nach Schriftsätzen und Urkunden bearbeiten und sollen schließlich ihre Rechtsmündel nach den Ergebnissen verteidigen, die beim Verhör vor Gericht festgestellt wurden.
Die Anwälte werden ihre Gebühren ohne Rücksicht auf den Erfolg ihrer Verteidigung erhalten. Auf diese Weise üben sie ihre Tätigkeit lediglich als gesetzliche Vertreter des Gerichts und als Gegengewicht zum Staatsanwalt aus, der die Anklage vertritt. Auf diese Weise wird das Gerichtsverfahren abgekürzt und eine ehrliche, selbstlose Yerteidigung geführt, die auf Überzeugung und nicht auf der Jagd nach Gelderwerb beruht. Damit wird auch die gegenwärtig übliche Bestechung der Gegenanwälte aufhören, wobei die Seite bisher gewann, die am meisten bezahlte.
 
 

 

 

 
 
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