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Eid

 
       
  Eid, ein im Namen Gottes bzw. der Wahrheit gegebenes Gelübde, bei dem auch übernatürliche Mächte angerufen werden, um gegebenenfalls den zu strafen, der aus Unaufrichtigkeit einen Meineid geleistet hat. Christen schwören meist auf die Bibel, Juden rufen Jehova zum Zeugen an, und ein Moslem wird sich auf Allah berufen. In der okkulten Tradition kann ein Schweigegelübde zum Initiations-Ritus gehören; wird ein solches Gelübde gebrochen, so daß geheime Wahrheiten offenbar werden, trifft nach Überzeugung der Ordensmitglieder ein »psychischer Schlag« denjenigen, der den Eid gebrochen hat.

Bei der Freimaurerei, in der Magie und bei verschiedenen Mysterienbünden (Mysterien) hat der Eid eine wichtige Rolle. Man schwört bei Gott, den Göttern, einer übergeordneten Macht oder einem Prinzip, daß man bestimmte Dinge tut und andere läßt. Jeder Eid ist immer mit der Drohung einer Strafe verbunden für den Fall, daß man ihn bricht.

Siehe schwören

Eid, rituelle Anrufung einer verehrten oder gefürchteten Macht als Zeuge der Wahrheit einer Aussage oder eines Versprechens, zugl. meist die Aufforderung, ggf. den falschen oder gebrochenen E. zu rächen (Selbstverfluchung). Aus älterer Zeit wird berichtet, daß einem Meineidigen die zum Schwur erhobene Hand plötzlich steif wurde Katalepsie) oder daß eine der Parteien tot niederfiel, nachdem sie einen Schwur als Falscheid bezeichnet hatte; in diesen Fällen ist ein autosuggestiver Effekt anzunehmen. Bei Eidesleistungen, die mit Opfern verbunden sind — in der Antike und bei Naturvölkern verbreitet —, dient das Opfer dazu, die Aufmerksamkeit des eidschützenden Gottes zu erwecken. Es gibt aber auch Schwurzeremonien, bei denen rituell behandelte Objekte vergraben oder sonst irgendwie aufbewahrt werden, ohne daß dieselben als »Opfer« bezeichnet werden (z. B. in Ostafrika): In diesen Fällen mag es aus europ. Sicht richtig sein zu sagen, hier werde versucht, paranormale Kräfte zum Schutz des Versprechens zu mobilisieren.
 
 

 

 

 
 
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