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Bernburger Hellsehprozeß

 
       
  Bernburger Hellsehprozeß (1924/25), angeklagt war der Lehrer August Christian Drost. Er arbeitete nicht selbst als »Hellseher«, sondern hypnotisierte mehrere Medien, auf die er dabei angeblich eigene Kräfte übertrug. Die Fragen der Klienten — meist von der Ärt: »Wer ist der Dieb?« — wurden von den Hypnotisierten beantwortet. — Die Anklage stützte sich auf ein Gutachten des Potsdamer Landgerichtsdirektors Albert Hellwig, der 1924 eine gegen die Pps. gerichtete Schrift, Okkultismus und Strafrechtspflege, veröffentlicht hatte (weitere Werke Bibl.). Die Sachverständigen, unter ihnen Tischner, nahmen im Gerichtssaal Experimente vor, die ihres Erachtens — sieht man von Hellwigs Meinung ab — ein positives Ergebnis zeitigten. Das Gericht klammerte die Frage nach der Existenz des Parapsydfischen aus, fand aber 1925 zu einem Freispruch.  
 

 

 

 
 
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